AGB

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen Mary Jo Design und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich von Mary Jo Design zugestimmt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung durch Mary Jo Design.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Urheberrecht und einfache Nutzungsrechte
Mit der Beauftragung von Mary Jo Design kommt ein Urheberwerkvertrag zustande. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei Mary Jo Design. Dem Auftraggeber wird – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

Beispiel: Ein für ein E-Book erstelltes Cover darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mary Jo Design für Druckprodukte (z. B. Poster, Werbeartikel) verwendet werden.
Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. bei Weitergabe an einen Verlag) bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung.

2.2 Rechtliche Prüfung
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlicher Hinsicht, ist nicht Bestandteil der von Mary Jo Design geschuldeten Leistungen. Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.

2.3 Entwürfe und Schutz
Sämtliche von Mary Jo Design erstellten Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig davon, ob die gesetzlich geforderte Schöpfungshöhe im Einzelfall erreicht ist.

Die Nutzung, Veränderung oder Weitergabe – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Verstoß ist Mary Jo Design berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Zahlung zu verlangen. Wurde kein konkreter Betrag vereinbart, gilt der Mittelwert der Preisspanne als Grundlage für die Berechnung der Vertragsstrafe.

2.4 Nutzungsumfang und Zahlungsvorbehalt
Das eingeräumte Nutzungsrecht tritt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Kraft. Eine Nutzung der Entwürfe oder finalen Ergebnisse vor diesem Zeitpunkt ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Die Nutzung ist ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) gestattet. Bei unberechtigter oder über den vereinbarten Umfang hinausgehender Nutzung ist Mary Jo Design berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der regulären Vergütung für die erweiterte Nutzung zusätzlich zu fordern.

2.5 Urhebernennung / Impressumspflicht
Mary Jo Design ist bei jeder Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Arbeit als Urheber zu benennen – unabhängig davon, ob es sich um Coverdesign oder andere Leistungen handelt.

Unterbleibt diese Nennung, ist Mary Jo Design berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung neben der ursprünglich geschuldeten Zahlung zu verlangen.

3. Eigentum und Bearbeitung

3.1 Eigentum an Arbeitsmaterialien
Mit Abschluss des Vertrages werden ausschließlich Nutzungsrechte an den Entwürfen und finalen Ergebnissen eingeräumt. Eine Übertragung des Eigentums an den zugrunde liegenden Arbeitsdateien findet nicht statt.

3.2 Bearbeitbare Dateien
Bearbeitbare Originaldateien (z. B. PSD) verbleiben grundsätzlich bei Mary Jo Design und werden nicht an den Auftraggeber übergeben. Dies dient dem Schutz des Urheberwerks. Eine Ausnahme ist nur in besonderen Fällen möglich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Sollten gelieferte Dateien durch den Auftraggeber oder Dritte beschädigt oder verändert werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

4. Vergütung

4.1 Leistungsumfang und Nutzungsrechte
Die vereinbarte Vergütung umfasst die Konzeption, Entwürfe, finale Ausarbeitung sowie die Einräumung einfacher Nutzungsrechte. Auch wenn dies auf der Rechnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist das einfache Nutzungsrecht im Preis enthalten – sofern nicht anders vereinbart.
Wird ein Vertrag vorzeitig beendet, bleibt der Anspruch auf vollständige Vergütung bestehen.

4.2 Erweiterte Nutzung
Erfolgt eine über den ursprünglich vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung (z. B. zusätzliche Veröffentlichungen, weitere Formate oder höhere Auflagen), ist Mary Jo Design berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung festzulegen und in Rechnung zu stellen.

4.3 Mitwirkung des Auftraggebers
Vorschläge, Änderungswünsche oder sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

4.4 Verwendung externer Grafiken
Werden im Rahmen eines Projekts fremde Grafiken (z. B. bei Covergestaltungen) verwendet, deren Rechte nicht über Mary Jo Design bezogen wurden, liegt die Prüfung der urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Zulässigkeit allein beim Auftraggeber. Die jeweilige Quelle ist im Impressum korrekt anzugeben.

4.5 Lizenzen für Bildmaterial
Standardmäßig werden bei der Covergestaltung Bildlizenzen von Adobe Stock und/oder Freepik mit Standardlizenz verwendet. Sollte für das jeweilige Projekt eine erweiterte Lizenz erforderlich sein, muss dies vorab kommuniziert werden. Die Kosten für solche erweiterten Lizenzen trägt der Auftraggeber – entweder durch direkten Erwerb oder durch Kostenerstattung an Mary Jo Design.

4.6 Zusätzliche Leistungen
Sämtliche über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten, wie z. B. die Erstellung weiterer Entwürfe, zusätzliche Varianten oder Beratungsleistungen, sind kostenpflichtig – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5. Abnahme und Zahlung

5.1 Abnahme der Leistung
Die Abnahme der erbrachten Leistungen darf nicht aus rein subjektiven, gestalterischen oder geschmacklichen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht künstlerische und gestalterische Freiheit, die vom Auftraggeber anerkannt wird.

5.2 Zahlung
Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums ohne Abzug zu erfolgen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausnahmsweise können Leistungen, die gebucht wurden, bei denen aber noch keine konkrete Abstimmung oder Arbeitsaufnahme erfolgt ist, innerhalb von 14 Tagen nach Kauf widerrufen und erstattet werden. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Mitteilung an Mary Jo Design.

5.3 Zahlungsverzug

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, gerät der Auftraggeber in Verzug. Mary Jo Design ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Fremdleistungen
Soweit zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich sind (z. B. Erwerb von Bildern, Schriftlizenzen), werden diese durch Mary Jo Design nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber beauftragt. Der damit verbundene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Lizenzen verbleiben – sofern nicht anders vereinbart – bei Mary Jo Design.

6.2 Sonstige Ausgaben
Zusätzliche, zur Durchführung des Projekts notwendige Ausgaben (z. B. Softwarekosten, Druckleistungen, Modellanfertigung, Satzarbeiten) sind vom Auftraggeber zu tragen.

6.3 Reise- und Kommunikationskosten
Reise- und Übernachtungskosten, Auslandsgespräche sowie sonstige projektbezogene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, sind vom Auftraggeber vollständig zu erstatten.

7. Qualitätssicherung und Nutzung

7.1 Abnahme und Verantwortung
Nach Fertigstellung wird das finale Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Mit erfolgter Abnahme gilt der Auftrag als abgeschlossen.
Etwaige nachträgliche Änderungen oder Korrekturen an Texten oder Grafiken werden gesondert vergütet. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Freigabe zum Druck oder zur Veröffentlichung.

7.2 Belegexemplar
Mary Jo Design ist berechtigt, von allen vervielfältigten Arbeiten mindestens ein unentgeltliches Belegexemplar zu erhalten – unabhängig von Format (Softcover, Hardcover etc.) und Arbeitsbereich (Coverdesign, etc.).

7.3 Werbliche Nutzung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Mary Jo Design sämtliche erbrachten Leistungen (z. B. Coverdesigns) zu Eigenwerbezwecken in digitalen und gedruckten Medien (z. B. Website, Social Media, Portfolio) nutzen darf. Dies gilt auch für Auszüge oder Arbeitsproben.

8. Haftung

8.1 Haftungsbeschränkung
Mary Jo Design haftet für Schäden – insbesondere an überlassenem Material wie Vorlagen, Daten oder Layouts – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Mary Jo Design auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Mary Jo Design bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

8.2 Aufträge für Dritte
Tritt Mary Jo Design als Vermittler bei der Durchführung von Projekten im Auftrag Dritter auf, übernimmt Mary Jo Design keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber für die Leistungen oder Ergebnisse dieser Dritten.

8.3 Abnahme durch den Auftraggeber
Mit der Freigabe der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung für die inhaltliche, technische und funktionale Richtigkeit von Text, Grafik und Produkt. Eine weitergehende Haftung durch Mary Jo Design ist ausgeschlossen.

8.4 Rechtliche Zulässigkeit
Wie bereits in Ziffer 2.2 beschrieben, übernimmt Mary Jo Design keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nicht für die marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Verwendbarkeit oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Arbeiten.

8.5 Mängelrügen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.

8.6 Fremdleistungen im Auftrag
Beauftragt Mary Jo Design im Namen des Auftraggebers externe Dienstleister, haftet Mary Jo Design nicht für deren Arbeitsergebnisse. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen.

8.7 Datenverlust
Für Datenverluste, die durch höhere Gewalt, technische Defekte oder Beschädigung von Dateien entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine Wiederherstellung oder Reproduktion von Daten kann – sofern technisch möglich – nach Absprache und gegen Vergütung erfolgen.

8.8 Verwendung von Bildmaterial (Adobe Stuck / Freepik)
Sofern nicht anders vereinbart, wird für die Gestaltung von Projekten Bildmaterial von www.adobestock.com und www.freepik.com verwendet. Es wird ausschließlich die Standardlizenz des Anbieters erworben. Die Einhaltung der Lizenzbedingungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Mary Jo Design übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße.

9. Projektablauf

9.1 Gestaltungsfreiheit
Innerhalb des beauftragten Projekts besteht künstlerische und gestalterische Freiheit. Reklamationen, die auf subjektiven ästhetischen Empfindungen beruhen, sind ausgeschlossen. Änderungswünsche während oder nach Abschluss der Produktion werden als Zusatzaufwand behandelt und separat vergütet.

9.2 Verzögerungen durch den Auftraggeber
Verzögert sich der Projektablauf aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, ist Mary Jo Design berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung vorzunehmen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verzögerung kann Mary Jo Design Schadensersatz geltend machen. Die Geltendmachung weitergehender Verzögerungsschäden bleibt unberührt.

10.3 Verwendung von Fremdmaterial
Der Auftraggeber versichert, dass alle übergebenen Vorlagen (Texte, Bilder, Grafiken usw.) frei von Rechten Dritter sind bzw. entsprechend lizenziert wurden. Sollte dennoch eine Rechtsverletzung vorliegen, stellt der Auftraggeber Mary Jo Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10. Vertragsauflösung

10.1 Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Abschluss des Projekts, ist Mary Jo Design berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen oder tatsächlich erzielter Ersatzaufträge zu verlangen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen werden pauschal abgerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Leistung oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

10.2 Kündigung von Grafikaufträgen
Bei Stornierung eines Grafikprojekts vor Arbeitsbeginn fallen pauschal 10 % der vereinbarten Vergütung an. Darüber hinausgehende individuelle Regelungen können im Vorfeld vereinbart werden.

11. Shop-Käufe (Premades & digitale Produkte)

11.1 Einmalige Vergabe von Premades
Jedes im Shop angebotene Premade-Design wird nur einmalig verkauft. Bei zeitlich überschneidenden Bestellungen erhält der Erstkäufer das Produkt, der Betrag des Zweitkäufers wird vollständig rückerstattet.

11.2 Übergang der Nutzungsrechte
Das einfache Nutzungsrecht am erworbenen Design geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Informationen zum weiteren Ablauf erhält der Käufer nach Zahlungseingang per E-Mail.

11.3 Verantwortung für Umsetzung
Mary Jo Design übernimmt keine Verantwortung für die technische Umsetzung des Produkts nach dem Kauf. Es liegt im Verantwortungsbereich des Käufers, geeignete Dienstleister für etwaige Drucke oder Weiterverarbeitung (z. B. Werbemittel) auszuwählen.

11.4 Widerruf und Rückerstattung
Ein Widerruf und eine Rückerstattung des Kaufs sind innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern noch keine Arbeiten von Mary Jo Design durchgeführt und keine Dateien digital übermittelt wurden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Sitz von Mary Jo Design als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.

12.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: April 2025